Dipl.-Dolmetscherin/-Übersetzerin Französisch

 

 

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Heidelind SALZMANN

 

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DE 204279948

 

AGB: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle erteilten Aufträge die untenstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Übersetzungen und Dolmetschen.

 

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Gästebuch/Kommentar schreiben unter         https://plus.google.com/+HeidelindSalzmannDresden/about

 

 

 

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Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzungen und Dolmetschen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer/Dolmetscher und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer/Dolmetscher nur verbindlich, wenn der Übersetzer/Dolmetscher diese ausdrücklich anerkannt hat.

 

2. Übersetzungen

2.1.Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung

sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte

Ausfertigung der Übersetzung.

2.2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte

Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung

auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der

Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der

Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug,

sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind

vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig

sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur

Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,

Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten

Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu

Lasten des Übersetzers.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und

stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden

Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

2.3. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber

hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise

enthaltenen Mängel.

(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe

des Mangels geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer

angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die

Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach

Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen

Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung

verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als

gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung

weiterhin Mängel aufweist.

2.4. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe

Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und

Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden

sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die

Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von

Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr.

5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist

die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht

für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der

Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr

seit der Abnahme der Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche

Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

 

3. Dolmetschen

3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge) in allen Sprachen, soweit vorhanden, in die und aus denen der Dolmetscher laut Ziffer 2 dolmetschen soll, auszuhändigen.

3.2. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält der Dolmetscher spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihm verbleibt. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird der Dolmetscher von seiner Leistungspflicht entbunden.

3.3. Ortsfeste Simultandolmetschkabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der 1SO-Norm 2603, transportable den Anforderungen der ISO-Norm 4043 entsprechen. Der Dolmetscher muss aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genützte Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren ersetzt die direkte Sicht nicht.

3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet zu gewährleisten, dass der Dolmetscher die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann. Gegebenenfalls sind geeignete Mikrofonanlagen einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass jeder Sprecher die vorhandenen Mikrophone benutzt. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass der gedolmetschte Text die Zuhörer erreicht, ohne dass die Teilnehmer, die im Original hören, gestört werden. Personenführungsanlagen (sog. Flüsteranlagen) sind kein geeigneter Ersatz für Simultandolmetschanlagen.

3.5. Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung des Auftrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

3.6. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.

3.7. Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm des billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung ist dem Auftraggeber mitzuteilen.

3.8. Der Dolmetscher haftet für

Vorsatz oder Arglist oder eine ausdrücklich erklärte Garantie;

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Dolmetschers

oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

3.9. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3.10. Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

3.11. Bei Stornierung des bereits erteilten Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den vertraglich vereinbarten Termin hat der Dolmetscher Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

Die Stornierung eines gebuchten Dolmetschauftrages bedarf der Schriftform.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, bis mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung seinen Auftrag zu stornieren. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurück erstattet. Tritt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei:
• Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Einsatztermin 30%
• Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Einsatztermin 50%
• Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Abbruch der Veranstaltung 100%
der im Vertrag vereinbarten Honorare als Verdienstausfallentschädigung (Ausfallhonorar) zu entrichten.

 

Soweit der Dolmetscher für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

3.12. Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten.

Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

 

 

4. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren,

die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt

werden.

5. Mitwirkung Dritter

(1) Der Übersetzer/Dolmetscher ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer/Dolmetscher dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 4 verpflichten.

6. Vergütung

(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb

von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der Übersetzer/Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und

Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet

die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

(JVEG) nicht.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des

Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

8. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches

Recht.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

9. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung

ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem

angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

10. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich

vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Heidelind Salzmann
Tel. 0351 / 252 14 99 Mobiltel. 0170 72 55 858 Fax: 0351 / 252 14 01
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